Richtlinie zu unerwünschter Software
Unsere wichtigste Überzeugung lautet: Der Nutzer steht an erster Stelle, alles Weitere folgt von selbst. In unseren Software-Prinzipien geben wir allgemeine Empfehlungen für Software, die eine sehr gute Nutzererfahrung bietet. Ausgehend von diesen allgemeinen Empfehlungen enthält die unten stehende Richtlinie eine Liste grundlegender Kriterien für benutzerfreundliche Software im Web. Software, die gegen diese Prinzipien verstößt, beeinträchtigt die Nutzererfahrung, weshalb wir entsprechende Maßnahmen ergreifen, um unsere Nutzer davor zu schützen.
Unserer Erfahrung nach weist unerwünschte Software meist mindestens eines der folgenden grundlegenden Merkmale auf:
- Sie ist irreführend und stellt ein Wertversprechen dar, das sie nicht hält.
- Sie versucht, den Nutzer durch Täuschung zur Installation zu bewegen, oder sie wird ungewollt in Verbindung mit einem anderen Programm installiert.
- Sie informiert den Nutzer nicht über alle ihre wesentlichen und wichtigen Funktionen.
- Sie hat unerwartete Auswirkungen auf das System des Nutzers.
- Sie ist schwer zu entfernen.
- Sie erfasst oder überträgt private Daten ohne Wissen des Nutzers.
- Sie ist mit anderen Programmen gebündelt, ohne dass auf ihre Existenz hingewiesen wird.
Wir sind der Überzeugung, dass Software, die den folgenden grundlegenden Kriterien entspricht, nicht nur mit unseren Software-Prinzipien vereinbar ist, sondern auch eine gute Nutzererfahrung bietet. Wir werden diese Richtlinien im Zuge neuer Anwendungsfälle weiter verfeinern. Zudem können Sie uns über unser Hilfeforum gerne Feedback und Anregungen zukommen lassen.
Transparente Installation und vorherige Offenlegung
Der Installationsvorgang der Software sollte einfach und leicht verständlich sein und auf klaren Entscheidungen des Nutzers basieren. Die Software sollte dem Nutzer ein eindeutiges Wertversprechen bieten.
- Programme sollten über eine von einer Zertifizierungsstelle herausgegebene gültige und verifizierte Codesignatur verfügen, die überprüfbare Informationen zum Signaturgeber enthält.
- Die Software sollte erst dann heruntergeladen werden, wenn der Nutzer dem Download durch Klicken auf eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche zugestimmt hat.
- Bei der Installation sollten alle wesentlichen und sonstigen wichtigen Funktionen der Software durch eine klar und einfach formulierte Beschreibung erläutert werden, die deutlich sichtbar und leicht auf dem Bildschirm zu lesen ist.
- Der Nutzer muss eine angemessene Möglichkeit haben, alle wesentlichen und wichtigen vorgeschlagenen Installationsoptionen und Systemänderungen zu überprüfen und zu genehmigen. So könnte die Software zum Beispiel bei der Installation die einzelnen vorgeschlagenen Einstellungsänderungen auflisten und darauf hinweisen, dass das Programm die personenbezogenen Daten des Nutzers erfasst. Dabei könnte der Nutzer durch Klicken auf einen Link weitere Informationen zu den jeweiligen Änderungen erhalten.
- Im Rahmen der Installation muss jede Software, die als Teil eines Pakets bereitgestellt wird, klar offengelegt werden. Keine Software darf ohne Zustimmung des Nutzers im Hintergrund installiert werden. Der Name sowie die zentralen und sonstigen wichtigen Funktionen jedes zu installierenden Programms sollten für den Nutzer sichtbar sein. Zudem sollte der Nutzer die Möglichkeit haben, die Installation des gesamten Software-Pakets bzw. des gesamten Angebots sowie einzelner Komponenten des Pakets zu überspringen.
- Die Software darf vor und während der Installation kein irreführendes Verhalten zeigen. Bei irreführendem Verhalten kann es sich zum Beispiel um Folgendes handeln:
- Falsche oder irreführende Angaben zum Zustand des Systems des Nutzers, beispielsweise in Bezug auf den Virenschutz, die Systemleistung, die Systemoptimierung oder eine neue Version eines Plug-ins
- Das fälschliche Vorgeben oder Suggerieren, die offizielle Software eines Unternehmens
oder eines Partners des Unternehmens zu sein
- Das Erheben von Gebühren für eine Software, die anderswo kostenlos verfügbar ist, ohne den Nutzer hierüber zu informieren und zu erklären, durch welche zusätzliche Leistung die Gebühr gerechtfertigt wird
- Die Anzeige unbegründeter oder irreführender Empfehlungen
- Auf der Software- und Download-Seite muss ein Link zu einem Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) oder zu Nutzungsbedingungen angegeben sein.
Einfaches Entfernen
Der Nutzer muss die Software leicht deaktivieren oder deinstallieren können.
- Die Informationen zur Deinstallation müssen leicht zugänglich, einfach umzusetzen und eindeutig erkennbar sein, nachdem die Software installiert wurde.
- Während der Deinstallation muss eine klar gekennzeichnete und gut sichtbar platzierte Anleitung angezeigt werden, in der beschrieben wird, wie die Nutzer die vorherigen Nutzereinstellungen ihres Browsers und/oder Computers wiederherstellen können.
- Die Software muss über eine klare Vorgehensweise für die Deinstallation verfügen und
darf die Deinstallation nicht durch irreführendes Verhalten verhindern. Bei irreführendem
Verhalten kann es sich zum Beispiel um Folgendes handeln:
- Falsche oder irreführende Behauptungen zu möglichen negativen Auswirkungen auf das System des Nutzers oder den Datenschutz bei einer Deinstallation der Software
- Erhebung von Gebühren für die Entfernung der Software
- Einblendung zusätzlicher Aufforderungen oder Angebote, die für die Deinstallation nicht erforderlich sind
- Im Deinstallationsprogramm ist das Verbergen der Software – und nicht ihre Entfernung – als Standardoption voreingestellt.
- Die Deinstallation darf sich nicht auf Dateien auswirken, die nicht mit der Software in Verbindung stehen.
- Sobald eine Software deaktiviert oder gelöscht wurde, muss die Entfernung abgeschlossen sein. Konfigurationsänderungen, die das Verhalten der bereits vorhandenen Software beeinflusst haben, müssen rückgängig gemacht werden. Nach der Deinstallation dürfen keine Teile der Software weiter ausgeführt werden. Zudem darf die Software nicht später automatisch durch sich selbst oder durch ein anderes Programm wieder aktiviert werden.
Klarheit über die Funktionsweise
Nach der Installation muss sich die Software wie erwartet verhalten und ein klares Wertversprechen gegenüber dem Nutzer einlösen.
- Nach der Installation darf das Programm keine weitere Software herunterladen bzw. installieren oder Änderungen an den Systemeinstellungen vornehmen, die über den Umfang der ursprünglichen Installation hinausgehen, sofern dies nicht auf ausdrückliche, wohlüberlegte Anweisung des Nutzers erfolgt.
- Wenn auf Dienste oder Produkte von Google zugegriffen wird, muss die Software für die Interaktion mit dem System des Nutzers oder mit installierten Programmen öffentlich zugängliche Google-APIs verwenden und deren Nutzungsbedingungen einhalten. Zudem muss die Software allen sonstigen geltenden Google-Richtlinien entsprechen.
- Wenn ein Programm die Einstellungen des Systems ändert, muss es eindeutig offenlegen, was geändert wurde und wie dies vom Nutzer rückgängig gemacht werden kann.
- Nach der Installation dürfen Programme kein irreführendes oder unerwartetes Verhalten
zeigen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Folgendes handeln:
- Anzeige falscher oder irreführender Meldungen zum Systemstatus
- Verbergen oder Verdecken des Verhaltens der Software. Änderung des Verhaltens bei der Ausführung in einer virtualisierten Umgebung.
- Beeinträchtigung der Nutzbarkeit des Systems. Erneute Zuordnung eingegebener Daten, sofern dies nicht auf ausdrückliche, wohlüberlegte Anweisung des Nutzers erfolgt.
- Verhindern der Steuerung der Software durch den Nutzer oder Beeinträchtigen der Steuerung eines anderen bereits auf dem System installierten Programms bzw. des Zugriffs darauf
- Beeinflussung der Integrität anderer Programme, einschließlich der Deaktivierung oder Umgehung der Sicherheits- und Schutzvorkehrungen, sofern dies nicht auf ausdrückliche, wohlüberlegte Anweisung des Nutzers erfolgt
- Abfangen und Umleiten des Netzwerkverkehrs, sofern es sich hierbei nicht um den erklärten Zweck der Software handelt
- Die Software darf keinen Spam senden. Sie darf keine Werbung einschleusen, sofern dies nicht der erklärte Zweck des Programms ist.
- Wenn die Software Updates vornimmt, sollte dies für den Nutzer klar kenntlich gemacht werden. Der Nutzer muss eine angemessene Möglichkeit haben, wesentliche und wichtige Updates oder Änderungen an den Einstellungen zu überprüfen und zu genehmigen.
Schutz vor Datenerschleichung
Wenn Software personenbezogene Daten eines Nutzers erfasst oder überträgt, muss der Nutzer darüber in Kenntnis gesetzt werden.
- Wenn Software personenbezogene Daten von Nutzern erfasst und/oder überträgt, muss in einer klar und deutlich formulierten Erklärung darauf hingewiesen werden, welche Daten zu welchem Zweck erfasst oder übertragen werden sollen. Diese Erklärung muss auf dem Bildschirm deutlich sichtbar und leicht zu lesen sein. Die Offenlegung ist besonders dann wichtig, wenn es sich bei der Erfassung von Daten nicht um eine offensichtliche Funktion der Software handelt.
- Software darf keine vertraulichen Informationen wie Bankdaten ohne ordnungsgemäße Verschlüsselung erfassen.
Auswahl der Partner
- Wenn ein Programm die Software eines Drittanbieters umfasst, muss der Softwareanbieter bei diesem Drittanbieter eine Genehmigung für die Bündelung einholen.
- Wenn eine Software als Teil eines Pakets angeboten wird, müssen alle im Paket enthaltenen Programme den oben genannten Richtlinien entsprechen.