1. Rheinradweg auf Privatstraße befahrbar ? # 1
    Anrados
    Themenersteller

    Rheinradweg auf Privatstraße befahrbar ?

    Hallo zusammen ,

    gestern bin ich auf einem Abschnitt des Rhein Radweg zwischen Orsoy und Duisburg Baerl auf folgende Kuriosität gestoßen.
    Der Rheinradweg führt definitiv über diesen Privatweg ,auch aktuelles Kartenmaterial verweist dahin .
    Wie kann das sein ,da ist doch eindeutig Durchfahrt verboten ,auch für Fahrradfahrer ,oder fehlt da nur ein Zusatzschild.
    Ich habe einige Radler beobachtet die dort nicht entlang gefahren sind und einen Umweg vermutlich über Feldwege genommen haben.

    Nachtrag das linke Schild ist durch die Komprimierung nur schwer zu erkennen
    da steht einmal Privatstraße und unten befahren und betreten verboten
    das Schild sah auch schon deutlich älter aus


    Name:  PrivatwegRhein.jpg
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  2.   Rheinradweg auf Privatstraße befahrbar ?

  3. Rheinradweg auf Privatstraße befahrbar ? # 2
    Vestor
    Was ich so auf dem Foto sehe, ist der Deichinspektionsweg, der in der Tat der Deichbehörde gehört. Er ist vielfach für Fahrräder freigegeben, aber nicht immer über das ganze Jahr.

  4. Rheinradweg auf Privatstraße befahrbar ? # 3
    Odenthaler
    https://www.fuehrerscheine.de/verkeh...rkehrszeichen/

    --- Update ---

    Sinnlos ist zugegeben das Zusatzschild "Betreten...".

  5. Rheinradweg auf Privatstraße befahrbar ? # 4
    Gast70240
    Ich bin da bisher immer durchgefahren, habe ja schließlich kein Kraftfahrzeug. Wüsste auch nicht, was dagegen spräche, zumal die Strecke mit dem Schild oben auch als Radroute ausgewiesen ist (und ja: ich weiß, dass das Schild als solches keine verkehrsrechtliche Bedeutung hat und nur ein Hinweis ist). Bisher hatte ich damit auch noch nie Ärger/Stress.

  6. Rheinradweg auf Privatstraße befahrbar ? # 5
    Odenthaler
    Alles andere wäre ja auch völlig unlogisch.

  7. Rheinradweg auf Privatstraße befahrbar ? # 6
    Greatdisaster
    Das rechte Schild ist anscheinend wohl extra kein generelles Durchfahrtsverbot (Zeichen 250) sondern verbietet nur Kraftfahrzeuge (Zeichen 260).

    Fahrräder dürfen also passieren.
    Ich würde das in der STVO nicht vorkommende Zusatzzeichen (Betreten verboten) ignorieren.


    Klüger an der Stelle wäre wohl Zeichen 250 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei)

  8. Rheinradweg auf Privatstraße befahrbar ? # 7
    Anrados
    Themenersteller
    Ich bin da auch durchgefahren aber das ganze ist mehrfach unlogisch deshalb frage ich ja hier nach.
    Auch die Drängelgitter sind eindeutig für den Radverkehr bestimmt.
    Dass ich bei Durchfahrt verboten für Motorräder und Autos als Fahrrad durchfahren darf ist mir klar, aber das betreten verboten schließt meines Erachtens auch Radfahren ein.
    Und links das Schild Durchfahrt verboten ohne Zusatz Privatstraße gilt auch für Radfahrer mit Privatstraße vermutlich auch.
    Ich versuche mal die Stelle zu ermitteln die den Rheinradweg da pflegt ob man das nicht ändern kann.

    Wie schon gesagt als ich verwirrt auf der anderen Seite dieses Weg Abschnitts stand (ca. 500m mit einem Haus am Wegesrand) der genauso beschildert, ist ist eine Gruppe Radfahrer aufgrund dieser Schilder nicht dadurch gefahren und hat sich einen anderen Weg gesucht.

  9. Rheinradweg auf Privatstraße befahrbar ? # 8
    Odenthaler
    Das runde Rote gilt ohne Zusatz nicht für Räder, siehe Link.

  10. Rheinradweg auf Privatstraße befahrbar ? # 9
    Greatdisaster
    Klar aber das "Betreten und Befahren verboten" zusammen mit der "Privatstraße" ist halt echt verwirrend.

  11. Rheinradweg auf Privatstraße befahrbar ? # 10
    Anrados
    Themenersteller
    Zitat Zitat von Odenthaler Beitrag anzeigen
    Das runde Rote gilt ohne Zusatz nicht für Räder, siehe Link.
    Doch das rote runde Zeichen Nummer 250 gilt auch für Radfahrer nur mit Zusatz wäre es frei der fehlt aber hier.

  12. Rheinradweg auf Privatstraße befahrbar ? # 11
    Odenthaler
    Man, das habe ich doch gemeint UND oben entsprechend verlinkt.

  13. Rheinradweg auf Privatstraße befahrbar ? # 12
    Gast70240
    Ihr redet aneinander vorbei: rechts auf dem Bild ist das Zeichen 260, links auf dem Bild (leider nicht gut zu erkennen) das Zeichen 250 (allerdings mit der Aufschrift "Privatweg"). Ich denke, das 260er ist rechtsverbindlich (und auch neuer), das links angebrachte vermeintlich auch noch gültige 250er ist wahrscheinlich ein Überbleibsel aus Zeiten, als sich noch niemand vorstellen konnte, dass man mit einem nicht motorisierten Fahrzeug überhaupt fahren kann. Im Falle eines Falles würde ich mich immer auf das rechte Zeichen mit dem Radroutenhinweis berufen.

  14. Rheinradweg auf Privatstraße befahrbar ? # 13
    Odenthaler
    Er hat mich schlicht nicht verstanden und/oder nicht alle Beiträge gelesen und/oder ignoriert.

  15. Rheinradweg auf Privatstraße befahrbar ? # 14
    sibi
    Zitat Zitat von Luxusleben Beitrag anzeigen
    das Zeichen 250 (allerdings mit der Aufschrift "Privatweg").
    Wenn man es buchstaben- oder bildgetreu in der Straßenverkehrsvehrsordnung sucht, gibt es nur ein Zeichen 250 ohne Aufschrift. Ein rundes Schild mit "Privatweg" gibt es dort nicht und das aufgestellte Etwas ist somit ein Phantasiegebilde. Es bleibt nur ein echtes Verkehrsschild "Verbot für Kraftfahrzeuge" übrig.

    Netterweise hat jemand einen touristischen Radweg dort duchgelegt und mit dem roten Fahrradschildchen oberhalb des Kraftfahrzeugverbots gekennzeichnet. Das hat zwar keinerlei verkehrsrechtliche Bedeutung, aber da diese Zeichen von den Landkreisen angebracht werden, die das auf privatem Grund nur mit Zustimmung des Eigentümers machen. Dieser Radweg scheint auf dem gepflasterten Weg nach links unten weiter zu führen, insofern wäre die Beschilderung erst an dem Abzweig sinnvoll und der rechte Weg über den Deich wäre der, der für alle Fahrzeuge verboten sein müsste.

  16. Rheinradweg auf Privatstraße befahrbar ? # 15
    Xaver
    Wenn es wirklich ein Privatweg ist, ist es völlig unerheblich, wie das Verbotsschild aussieht. Da würde sogar ein Pappschild ausreichen.

  17. Rheinradweg auf Privatstraße befahrbar ? # 16
    Momomuck
    Anrados, diese Beschilderungen findest Du am Niederrhein öfter mal. Die "Radtourenschilder NRW" führen Dich auch schon mal entgegen Einbahnstraßen (obwohl diese nicht für Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben sind), über Privatwege und über Strassen bei denen ein "Verbot der Durchfahrt besteht". Einmal habe ich sogar gesehen, das die Radverkehrsführung über einen Fußweg führte.
    Im Kreis Wesel melden wir diese widersprüchlichen Beschilderungen dem Kreis oder den Kommunen über das Ideen und Beschwerde Management System. Mit mehr oder weniger Erfolg. Einmal im Jahr machen wir eine Radtour mit den Vertreten unserer Stadt und weisen auch auf diese Unzulänglichkeiten hin.
    Ansonsten - Augen zu und durch, es sei denn, es sind geführte Touren.

  18. Rheinradweg auf Privatstraße befahrbar ? # 17
    Gerhard O
    Andy,
    ich meine mich zu erinnern, daß früher nur die linksseitige Privatstraßenbeschilderung dort stand. Damals hatte ich mir dann einen Weg durch die Felder gesucht. Seit dem der rechte Schilderbaum dort steht, fahre ich ohne Bedenken da durch.
    @ Wolfgang
    Ich bin auch schon vom Anführer unserer Radtreffgruppe da durchgeführt worden. Niemand hatte ein schlechtes Gewissen!
    Das 'Betreten und Befahren verboten'-Schild sieht man öfter am Rheindeich. Das bezieht sich offensichtlich auf das Betreten der gesamten Deichanlage, ausgenommen der befestigte Weg auf der Deichkrone.

  19. Rheinradweg auf Privatstraße befahrbar ? # 18
    Anrados
    Themenersteller
    danke euch allen ,
    wenn das Momomuck schreibt häufiger Niederrhein vorkommt, werde ich mir die Mühe sparen das an einer Stelle zu melden,
    wo ich noch nicht mal weiß wer dafür verantwortlich ist.
    Ich fand es halt etwas viele Vorbote für diesen Deichweg .
    Dass die Deichkrone in der Regel nicht betreten werden darf weiß ich auch, aber die Beschilderung bezieht sich ja auch auf diesen Deichbefestigung daneben.
    @ Odenthaler :selbstverständlich habe ich alle Beiträge gelesen, aber deinen habe ich irgendwie falschherum verstanden ,
    daher noch mal der extra Betrag.

  20.   Rheinradweg auf Privatstraße befahrbar ?

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