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Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe liegt bei mindestens 1,6 Millimetern. Bei Unterschreitung müssen die Räder laut gesetzlicher Vorschrift gewechselt werden. Im Vergleich dazu liegt die empfohlene Mindestprofiltiefe für Winterreifen bei mindestens vier Millimetern. Bei Sommerreifen beträgt sie drei Millimeter.
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